FAQ
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was ist der PostMaster® und wie funktioniert er?
Der PostMaster® ist eine webbasierte Plattform über die Autohäuser, Werkstätten und Karosserie- & Lack-Fachbetriebe ihre Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen wie gewohnt im Dealer Management System erstellen können. Diese werden gebündelt an ihre Partner auf Seiten der Versicherungen, Leasinggesellschaften und Großkunden übermittelt. Es werden direkt strukturierte, buchungsfertige Datensätze geliefert, die schnell und effizient geprüft werden können. Am Ende steht die verbindliche Freigabe an die Werkstatt.
Was kostet der PostMaster®?
Der PostMaster® verfügt über ein 3-stufiges Preismodell.
Wie registriere ich meine Werkstatt im PostMaster®?
Wie lege ich einen neuen Nutzer im PostMaster® an?
Wichtige Hinweise: Das Feld „System username“ bitte nicht ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Nach der Benutzeraktivierung durch den Administrator führt der Anwender einen Anmeldeprozess durch, um seinen Zugang zu personalisieren. Per Mail erhält der Benutzer weitere Informationen zu der Aktivierung des PostMaster® Zugangs.
Wie aktiviere ich mein Benutzerkonto im PostMaster®?
Wie kann ich mich im PostMaster® einloggen?
Link zum Login: https://postmaster.controlexpert.com/
Der PostMaster® zeigt mir an, dass der Nutzer, den ich anlegen möchte, bereits existiert. Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns:
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Wie kann ich mein Werkstattkonto im PostMaster® deaktivieren?
Bitte kontaktieren Sie uns:
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Ich habe mein PostMaster® Passwort vergessen, was muss ich tun?
Falls Sie ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie es einfach beim Login zurücksetzen (dafür gehen Sie oben rechts auf unserer Website auf die abgebildete Figur und dann auf "LogIn PostMaster"). Klicken Sie dort auf „Passwort vergessen?” und geben Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie ihr PostMaster Konto erstellt haben.
Wir schicken Ihnen dann per E-Mail einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts - es kann einige Minuten dauern, bis die E-Mail bei Ihnen eingeht. Bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach.
Ich habe mich im PostMaster® gesperrt, was muss ich tun?
Wenn Sie es bereits über die „Passwort vergessen“ Funktion probiert haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Ich habe mich als Administrator im PostMaster® gesperrt, was muss ich tun?
Wenn Sie es bereits über die „Passwort vergessen“ Funktion probiert haben, kontaktieren Sie und bitte:
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Der Prüfbericht liegt mir nicht vor, was muss ich tun?
Wie reiche ich einen Vorgang im PostMaster® ein?
Der Vorgang wird zur Prüfung an ControlExpert gesendet. Als Absender erhalten Sie eine Quittung via E-Mail. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie zeitnah per E-Mail und in Ihrem Postbuch eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Diese enthält als Anlage einen detaillierten Prüfbericht.
Was mache ich, wenn das Kennzeichen nicht im Bestand ist?
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Kennzeichen und dem Empfänger (2-Zeiler) an ce-postmaster@controlexpert.com
Wieso funktioniert mein Aktivierungslink nicht?
Der Aktivierungslink kann nur einmalig verwendet werden. Bitte fordern Sie erneut einen Aktivierungslink an oder kontaktieren Sie uns:
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Wie kann ich meine Vorgänge im Detail einsehen?
Sie können eine Service-Freigabe erweitern
Das Kennzeichen wird automatisch übernommen. Zusätzlich wird Ihnen der bisherige Vorgangsverlauf angezeigt.
Der Vorgang wird zur erneuten Prüfung an ControlExpert gesendet. Als Absender erhalten Sie eine Quittung via E-Mail. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie zeitnah per E-Mail und in Ihrem Postbuch eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Diese enthält als Anlage ein detaillierten Prüfbericht
Sie können eine Service-Rechnung zu einem freigegebenen Vorgang, zur Freigabe und Bezahlung, in den Vorgang laden.
Zu allen freigegebenen Vorgängen kann eine entsprechende Service-Rechnung versendet werden.
Das Kennzeichen wird automatisch übernommen. Zusätzlich wird Ihnen der bisherige Vorgangsverlauf angezeigt.
Der Vorgang wird zur erneuten Prüfung an ControlExpert gesendet. Als Absender erhalten Sie eine Quittung via E-Mail. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie zeitnah per E-Mail und in Ihrem Postbuch eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Diese enthält als Anlage ein detaillierten Prüfbericht
Wie gehe ich vor, wenn ich eine bereits eingereichte Rechnung nochmal korrigieren möchte?
Wenn Sie eine bereits eingereichte Rechnung nochmal korrigieren wollen, dann fakturieren Sie die Rechnung bitte erneut und laden diese erneut hoch.
Wie erstelle ich eine Anfrage zur Servicefreigabe?
Der Vorgang wird zur Prüfung an ControlExpert gesendet. Als Absender erhalten Sie eine Quittung via E-Mail. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie zeitnah per E-Mail und in Ihrem Postbuch eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Diese enthält als Anlage ein detaillierten Prüfbericht.
Wichtiger Hinweis: Für Reparaturen bis maximal 100 € netto besteht die Möglichkeit, eine „Rechnung ohne Freigabe“ (ServiceRechnung) einzureichen. Für Vorgänge, die diesen Wert übersteigen, ist vorab immer eine Servicefreigabe über den PostMaster® einzuholen..
Wie reiche ich eine Service-Rechnung zu einem Vorgang ein?
Bei Vorgängen mit einem Wert von weniger als 100 EUR, ist lediglich die Rechnung freizugeben (keine Servicefreigabe vorab erforderlich).
Wie funktionieren Verhandlungen im Postmaster®?
Nachdem Sie die Stammdaten gepflegt haben, legen Sie bitte die Werkstattkonditionen im System an. Diese werden im späteren Prozess benötigt, um Ihre Serviceanfrage per Kostenvoranschlag und/oder Rechnung(en) einreichen zu können.
Ihre Werkstattkonditionen müssen einmalig eingepflegt und von der Leasing bestätigt werden.
Tragen Sie bitte die jeweiligen Konditionen Ihres Betriebes ein. Hierbei verwenden Sie die offiziellen Stundenverrechnungssätze (netto).
Mit der Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie jeweils zum nächsten Reiter.
Wichtiger Hinweis: Abschließend legen Sie Ihren Starttermin fest und bestätigen die Hinweise und Bedingungen zur Nutzung des PostMasters®.
Nach dem Eintrag Ihrer Konditionen wird Ihnen eine Zusammenfassung angezeigt.
Sobald die Leasinggesellschaft Ihre Konditionen bestätigt hat, können Sie die Vorgänge über den PostMaster® abwickeln.
Wo finde ich den PostMaster® Download-Link?
Erreichbarkeit
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Der Prüfbericht liegt mir nicht vor, was muss ich tun?
Bitte nehmen Sie mit der regulierenden Versicherung Kontakt auf.
Die Versicherung hat mir nur einen Teilbetrag überwiesen, wieso?
Bitte nehmen Sie mit der regulierenden Versicherung Kontakt auf.
Es liegen noch weitere Unterlagen vor, wo kann ich diese einreichen?
Bitte reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung leitet Ihre Unterlagen an uns weiter.
Kontakt
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-320
Der Prüfbericht liegt mir nicht vor, was muss ich tun?
Bitte nehmen Sie mit der regulierenden Versicherung Kontakt auf.
Es liegen noch weitere Unterlagen vor, wo kann ich diese einreichen?
Bitte reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung leitet Ihre Unterlagen an uns weiter.
Kontakt
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-320
Der Prüfbericht liegt mir nicht vor, was muss ich tun?
Bitte nehmen Sie mit der regulierenden Versicherung Kontakt auf.
Die Versicherung hat mir nur einen Teilbetrag überwiesen, wieso?
Bitte nehmen Sie mit der regulierenden Versicherung Kontakt auf.
Es liegen noch weitere Unterlagen vor, wo kann ich diese einreichen?
Bitte reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung leitet Ihre Unterlagen an uns weiter.
Kontakt
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Muss ich das Schadengut einsenden?
Ja, eine Ermittlung der Schadenhöhe kann nur am vorliegenden Schadengut durchgeführt werden. Hier reichen z.B. Fotos allein nicht aus.
Muss ich meine Festplatte mit einsenden?
Solange das vorliegende Schadenbild durch die Entnahme der Festplatte nicht verändert wird, steht einer Entnahme nichts im Wege. Beachten Sie bitte, dass eine Überprüfung der Festplatte dann natürlich nicht erfolgen kann
Ist das beigefügte Versandlabel versichert?
Wie lange dauert die Prüfung?
Warum muss ich die „Find my iPhone“ Funktion deaktivieren?
Diese Funktion dient dem Schutz bei Diebstahl oder Verlust des Gerätes. Ist diese Funktion aktiv, wird der Service vom Hersteller selbstverständlich verweigert.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir arbeiten nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und orientieren uns am „Code Of Conduct“ des „Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft“. Sofern Sie nicht explizit schriftlich bestätigt haben, dass Ihre Daten ausgelesen werden dürfen, werden wir keine personenbezogenen Daten verwenden.
Was bedeutet „vorsteuerabzugsberechtigt“?
Die Umsatz- (oder Mehrwert-)Steuer ist für den Unternehmer ein durchlaufender Posten. Sofern ein Unternehmer nicht als „Kleinunternehmer“ (Voraussetzung: Umsatz nicht höher als 17.500.-€ im Jahr) optiert hat, kann er die entrichtete Umsatzsteuer als Vorsteuer mit der von ihm eingezogenen Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges verrechnen. Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist also nur von Bedeutung, wenn Sie selbständig tätig sind, da Sie in diesem Fall nur die Nettoentschädigung erhalten (§249 Absatz2 BGB).
Wie lange dauert eine Reparatur?
Die Reparatur wird herstellerautorisiert durchgeführt. Die Laufzeiten unterliegen somit den Herstellerbedingungen. Nicht jeder Hersteller hat ausreichend Ersatz-teile bevorratet, somit schwankt die Reparaturzeit. Wir sind in ständigem Kon-takt mit den Herstellern, um die schnellste Reparatur zu erreichen.
Bleibt meine Garantie bei der Reparatur erhalten?
Ja, eine bestehende Garantie bleibt durch die Werksreparatur erhalten.
Wer bezahlt die Reparatur?
Wenn ein eintrittspflichtiger Schaden vorliegt, werden die Kosten für eine Reparatur durch die zuständige Haftpflichtversicherung übernommen.
Sind meine Daten nach der Reparatur noch auf dem Gerät?
Nein, nach Herstellerkriterien wird nach erfolgreicher Reparatur eine Prüfsoftware aufgespielt, um das Gerät elektronisch zu testen, anschließend ist das Gerät datenclean. Ausnahme sind Festplatten, diese bleiben unberührt, es sei denn die Festplatte ist durch das Schadenereignis beschädigt und wird ausgewechselt.
Habe ich einen Anspruch auf eine Datensicherung?
Nein, die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei wichtigen Daten der Dateninhaber eine regelmäßige Datensicherung durchführt. Beachten Sie bitte auch, dass sensible Daten auf einem mobilen Endgerät grundsätzlich nicht sicher aufgehoben sind. Wir gehen grundsätzlich von datengesicherten Geräten aus.
Brauche ich einen Nachweis über eine Sehstärkenveränderung?
Ja, da dieser zu einer einwandfreien Ermittlung der Schadenhöhe dient. Ein Nachweis kann durch den zuständigen Optiker oder durch den Augenarzt vorgelegt werden.
Besteht die Möglichkeit meine Brille reparieren zu lassen?
Brillen fallen als medizinische Produkte unter das Medizinproduktegesetz (MPG). Somit ergeben sich strenge Anforderungen an eine Reparatur / Instandsetzung. Die Ermittlung der individuellen Zentrierdaten, die Anpassung sowie eine Verträglichkeitsprüfung sind notwendig. Dadurch sind Reparaturen / Instandsetzungen im Bereich Brille nicht wirtschaftlich durchführbar, sodass wir diese z. Zt. nicht anbieten.
Zeitwert
Die Haftpflichtversicherungen ersetzen in der Regel den Zeitwert. Dieser wird durch die Faktoren Neuwert, Alter und Zustand des Schadengutes bestimmt. Der festgestellte Zeitwert kann aufgrund von Gebrauchsspuren, Beschädigun-gen oder elektronischen Defekten, die nicht auf das Schadenereignis zurück zu führen sind, niedriger ausfallen. Denn wenn bereits Beschädigungen am Scha-dengut vorlagen, war der Wert des Schadengutes bereits vor Schadeneintritt niedriger als ohne Beschädigungen.
Neuwert
Neuwert ist der Wert eines Schadengutes, zu dem ein gleiches oder vergleichbares Gerät neu angeschafft werden kann. Dabei beachten Sie bitte, dass durch die technische Weiterentwicklung und der damit verbundenen Preisanpassung der angegebene Neuwert eines vergleichbaren Gerätes gegebenenfalls von dem ursprünglichen Anschaffungspreis deutlich abweichen kann.
Restwert
Wird das Gerät vom Geschädigten zurückgefordert und ist eine Reparatur nicht wirtschaftlich möglich, so kann ein Restwert vom Zeitwert abgezogen werden, sofern sich das Gerät auch im beschädigten Zustand noch vermarkten lässt.
Gebrauchswertabzug
Kann eine Brille nach der Begutachtung weiterhin als Ersatzbrille verwendet werden, so fällt bei einer gewünschten Rücksendung ein Gebrauchswertabzug an. (Notbrille: Besser als nichts)
Ansprechpartner
Telefonnummer: 02173/84984-460
Telefax: 02173/8498499
E-Mail: info-haft@controlexpert.com
Service Center
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 7:45-18:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-0
E-Mail: info@controlexpert.com
PostMaster®
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr
Telefonnummer: 02173/84984-440
E-Mail: ce-postmaster@controlexpert.com
Reklamation
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr
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Sachverständigen Portal
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E-Mail: info@controlexpert.com
MobileCheck
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